Pressemitteilung vom 28. August 2020

NABU-Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.V.:

 

 

2044 Unterschriften gegen Convertflex ignoriert

 

 

Die Stadt Saalfeld sollte die Gelegenheit nutzen und eine stadtplanerische Fehlentwicklung der Vergangenheit heilen! - fordern NABU-Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt und Bürgerinitiative Eichental in einer Pressemitteilung. Sie nehmen Bezug auf die inzwischen abgeschlossene öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 36 „Gewerbegebiet Am Bahnbogen Saalfeld“, 1. Änderung. Damit sollen Grundlagen für eine Ansiedlung der Plastikfolienfabrik Convertflex geschaffen werden.

 

Der NABU und die Bürgerinitiative Eichental haben Stellungnahmen abgegeben.

Der NABU wird dabei unterstützt von einem Fachanwalt. Die Einbindung eines Rechtsbeistandes war in dieser Planungsphase leider unumgänglich. Ermöglicht wird dies durch Spenden Saalfelder Bürger und von Landes- und Kreisverband Bündnis 90/Die Grünen. „Wir freuen uns über dieses Engagement sehr und bedanken uns sehr herzlich“, so der NABU-Kreisvorsitzende Rainer Hämmerling. In diesem Zusammenhang bedankt sich Claudia Swirski – Sprecherin der Bürgerinitiative bei ihren zahlreichen Mitstreitern und beim Heimat- und Geschichtsverein Gorndorf für die aktive Unterstützung.

 

„Den Saalfeldern wird suggeriert. man berücksichtige ihre Sorgen. Doch bleiben die sorgfältig ausgearbeiteten Stellungnahmen weitgehend unbeachtet.
Selbst 2044 Unterschriften gegen Plastikfolienhersteller Convertflex erlangten bei unseren Bürgervertretern kein Interesse. Wir gingen davon aus, dass damit endlich eine ernsthafte Diskussion durch die Stadträte angestoßen wird“, konstatiert Claudia Swirski.

 

Die Stadt Saalfeld konnte nicht begründen, warum sie die neue Planung trotz der gewichtigen Nachteile für erforderlich hält. Die Planunterlagen weisen gravierende Defizite auf.

 

Die Anwohner haben Anspruch darauf, dass die von dem Gewerbegebiet hervorgerufenen Lärmimmissionen nicht die Grenze zur erheblichen Belästigung oder gar der Gesundheitsgefährdung überschreiten.

Auf Grund der Entfernung zu dem Gewerbegebiet ist davon auszugehen, dass Höchstwerte der TA-Lärm überschritten werden und erhebliche unzumutbare Belastungen auf die Anwohner zukommen.

 

Wichtige Forderungen, wie die Eindämmung weiterer Landschaftszersiedelung und dem heute nicht mehr anzustrebenden massiven Verbrauch von Freiflächen, bleiben unbeachtet.

 

Die Landschaftsbildbewertung in den Unterlagen ist unvollständig. Eine nahezu vollständige Verdeckung des landschaftsbildprägenden Höhenzuges Kulm und der Vorderen Heide für Standpunkte in der Adlerstraße ist nicht geringfügig.

Die Pflanzung von Bäumen soll nach Meinung der Stadt zur optischen Auflösung der zulässigen bis zu 30 m hohen Gebäuden führen. Diese Vorgaben sind angesichts der Bodenverhältnisse, der hochbrisanten Grundwasserproblematik und dem klimatischen Notstand in Bezug auf kontinuierliche Regenereignisse rein theoretischer Natur.

Unabhängig davon sind bestehende Bäume mit der Höhe von 40m (z.B. Eichen) 100-150 Jahre alt.

 

Die Erdfallgefahr, verbunden mit dem Erfordernis vertiefender Gründungsuntersuchungen ist bereits auf der Ebene der Bauleitplanung zu präzisieren und kann nicht auf potentielle Investoren abgewälzt werden.

 

Die Themen Grundwasser und Löschwasser sind nicht ausreichend behandelt. Überhaupt fehlt jegliches Brandkonzept für eine derartige plastikproduzierende Anlage. Auch sieht die Planung kein Konzept zum Schutz der bereits bestehenden Firmen in diesem Bereich bei einem Großbrand vor.

 

Die Grundlagenerfassung ist höchst defizitär. Nur ein Beispiel: Laut Angaben der Gutachter sollen im Eichentalgraben Mikrofone zur Erfassung von Amphibien aufgestellt worden sein. Der Graben führte jedoch zu diesem Zeitpunkt kein Wasser. Folglich konnten auch keine „rufenden Amphibien“ festgestellt werden.