Offener Brief vom 02. März 2017

NABU-Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.V.: 



Schutz von Bäumen in Saalfeld

 

Bezug: "Debatte über eine neue Saalfelder Baumschutzsatzung" - OTZ vom 15. Februar 2017

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

wir teilen die Auffassung der Stadtverwaltung nicht, wonach das Fehlen einer Baumschutzsatzung in Saalfeld eine gute Bilanz aufweise (otz vom 15. Februar 2017).

Welche Fakten und Gründe führen zu dieser Einschätzung?

 

Seit Abschaffung der Baumschutzsatzung kam Saalfeld bedeutsamer Aufgaben nur unzureichend nach:

  • Bewahrung eines durchgrünten Stadtbildes
  • Verbesserung Stadtklima und Gesundheitsschutz unter Nutzung der Baumfunktionen (z.B. Staubfilterung)
  • Vorsorgeschutz für künftige Generationen durch Gehölznachpflanzungen.

Gravierende Negativbeispiele, wie der fast vollständige Verlust von Großbäumen in der „Residenz im Park“ am Promenadenweg oder die nicht fachmännischen, baumzerstörerischen Einkürzungen in Graba (siehe Foto), wären mit einer Baumschutzsatzung vermeidbar gewesen.

 

Die Entwicklungen in der Stadt Saalfeld, einhergehend mit einem großen Verlust an Stadtgrün erfordern ein regulatorisches Instrument.

 

Einige Baumfällungen auf stadteigenen Flächen in der Innenstadt veranlassen zur der Frage, ob Fällungen von Großbäumen zur Wertholzgewinnung stattfinden (siehe Foto vom Weidig)?

 

Wir verweisen  auf das ab 01. März geltende und einzuhaltende Schnitt- und Fällverbot für Gehölze gemäß Bundesnaturschutzgesetz.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

1976 - 2016
40 Jahre NABU-Kreisverband

Saalfeld-Rudolstadt e.V.

 

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